Barrierefreiheitserklärung

Diese Website soll für alle nutzbar sein. Angestrebt wird die Konformitätsstufe WCAG 2.2 AA gemäß EN 301 549.

Die Technische Universität Graz ist bemüht, ihre digitalen Angebote im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF (externe Seite) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 (externe Seite) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zugänglich zu gestalten.

Diese Website ist weitgehend vereinbar mit den Anforderungen der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 (externe Seite).

Nach derzeitigem Kenntnisstand bestehen keine bekannten Barrieren.

Prüfverfahren

Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Dabei wurden automatisierte Prüfungen mit axe-core und Playwright sowie manuelle Prüfungen durchgeführt.

Zusätzlich wurden zentrale Nutzungsszenarien manuell mit Tastaturbedienung, Fokusprüfung und Screenreader-Unterstützung überprüft.

Feedback und Kontakt

Wir arbeiten laufend daran, die Zugänglichkeit der Plattformen weiter zu verbessern. Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Bedienung haben, wenden Sie sich bitte an uns:

FLAAIT-Team, E-Mail: flaait.llt@tugraz.at

Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung innerhalb von zehn Werktagen zu beantworten. Bitte beschreiben Sie das Problem sowie die URL der betreffenden Seite möglichst genau, damit wir Ihr Anliegen effizient bearbeiten können.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt sind und auf Ihre Rückmeldung bei der oben genannten Kontaktstelle keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie eine Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) richten.

Die FFG nimmt Beschwerden über das Kontaktformular der Beschwerdestelle (externe Seite) auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes beziehen, insbesondere auf Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, spricht die FFG gegenüber dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen aus und schlägt Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel vor.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren sowie das Kontaktformular finden Sie unter: https://www.digitalbarrierefrei.at/de/beschwerde-einreichen/informationen-zum-beschwerdeprozess (externe Seite)

Letzte Aktualisierung

Diese Erklärung wurde am 19. August 2026 erstellt und wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, insbesondere nach wesentlichen Änderungen an der Plattform oder ihren Funktionen.

Was automatisch geprüft wird

Die folgenden Prüfungen laufen bei jedem Neubau dieser Website automatisch mit axe-core und Playwright – auf jeder Seite in beiden Sprachen. Schlägt eine davon fehl, wird nicht veröffentlicht. Diese Angaben sind eine technische Selbstauskunft und ersetzen den verbindlichen Teil dieser Erklärung nicht.

  • Regelprüfung mit axe-core gegen die Stufen A und AA von WCAG 2.0, 2.1 und 2.2.
  • Dieselbe Prüfung in den bedienten Zuständen: gesetzter Filter, geöffnetes Klappmenü, angehaltener Wechsel im Seitenkopf, sichtbarer Kartenhinweis.
  • Überschriften folgen ohne Sprung aufeinander, und der gesamte Inhalt liegt innerhalb der Landmarken (1.3.1, 2.4.1).
  • Jede Seite trägt ihre Sprache, fremdsprachige Textstücke sind ausgezeichnet (3.1.1, 3.1.2).
  • Bedienung allein mit der Tastatur: Sprunglink, Klappmenü mit Escape und Fokusrückgabe, Pfeiltasten in der Schwerpunktliste, Pins der Kooperationskarte.
  • Der Fokus ist sichtbar und hebt sich überall mit mindestens 3:1 vom Untergrund ab – gemessen auf allen Seiten in zwei Bildschirmbreiten (2.4.7, 1.4.11).
  • Bedienelemente heben sich durch Rand oder Füllung mit mindestens 3:1 von ihrem Untergrund ab (1.4.11).
  • Der Hinweis auf der Kooperationskarte verdeckt den fokussierten Pin nicht (2.4.11).
  • Trefferflächen sind mindestens 24 Pixel hoch (2.5.8).
  • Kein waagrechtes Scrollen bei 320 Pixel Breite und bei 200 % Zoom (1.4.4, 1.4.10).
  • Vergrößerte Zeilen-, Wort- und Zeichenabstände schneiden keinen Text ab (1.4.12).
  • Der automatische Wechsel im Seitenkopf lässt sich anhalten und richtet sich nach der Systemeinstellung für reduzierte Bewegung (2.2.2).
  • Die Darstellung bleibt im Kontrastmodus des Betriebssystems (erzwungene Farben) lesbar, auch Karte und Schwerpunkt-Kennzeichnungen (1.4.1, 1.4.11).
  • Links sind unterstrichen und nicht nur an ihrer Farbe erkennbar; externe Links werden als solche angesagt und öffnen kein neues Fenster (1.4.1, 1.1.1).
  • Ohne JavaScript bleiben Navigation, Karte, Übersichten und Publikationsangaben nutzbar; Bedienelemente ohne Wirkung werden gar nicht erst angezeigt.

Automatische Prüfungen erfassen nur einen Teil der Anforderungen.